Die unterschiedlichen Arbeitsverträge in Frankreich: befristete und unbefristete Einstellung

In Deutschland sind befristete Arbeitsverträge die Regel. Im Nachbarland Frankreich sieht es es ein wenig anders aus, denn hier ist es gar nicht so einfach einen befristeten Arbeitsvertrag zu unterschreiben. Arbeitsverträge müssen in Frankreich eigentlich immer schriftlich festgehalten werden und sind normalerweise erstmal unbefristet (contrat à durée indéterminée).

Aus diesem indéterminée einen déterminée zu machen, sprich, einen befristeten Vertrag abzuschließen, ist in Frankreich gar nicht so üblich. Befristete Arbeitsverträge eignen sich für Arbeitgeber vor allem um sich, ohne Entschädigungen zahlen zu müssen, nach einem gewissen Zeitraum wieder von einem Mitarbeiter freischreiben zu können.

Zum Schutz des Arbeitnehmers sind befristete Verträge in Frankreich deswegen nur unter gesetzlich festgeschriebenen Bedingungen und Gründen möglich.

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